Produktsicherheitsgesetz
Werbeartikel Produktsicherheitsgesetz
Mit Inkrafttreten des neuen ProdSG am 01.12.2011 wurden die bisher geltenden Regelungen in Bezug auf den Inverkehrbringer deutlich verschärft. Wir weisen Sie darauf hin, dass lt. Produktsicherheitsgesetz und der Verordnung über die Sicherheit für alle Verbraucherprodukte mit Namen und zustellfähiger Adresse des Herstellers oder Vertreibers innerhalb der EU gekennzeichnet sein müssen. Hierdurch können eventuell Zusatzkosten entstehen!
Zuletzt angesehen